Grosskonzern
Kostenstelle 4711 · BesprechungswesenFeld 5Dafür hätte es gereicht
Gerechnet mit dem aktuellen Betrag.
Feld 6Meeting-Quittung
Zum Teilen in Teams, Slack oder auf LinkedIn. Ohne Namen.
| Stelle | Eing. | Vermerk |
|---|
Meeting-Bingo
Gefallene Begriffe abstempeln. Vier in einer Reihe, Spalte oder Diagonale sind aktenkundig. Jeder Begriff zählt auch im Floskelregister mit. Zwischenrufe sind zu unterlassen.
Restlaufzeit lt. Erfahrung: 55 Min.
Akte
Feld A1Wer sitzt am Tisch?
Bruttojahresgehälter inklusive Bonus, grob geschätzt für deutsche Großunternehmen. Jeder Wert lässt sich überschreiben.
Feld A2Annahmen
Jahresgehälter laufen über Nebenkosten und Arbeitsstunden in den Stundensatz. Tagessätze werden durch 8 geteilt, Stundensätze direkt gezählt.
Feld A3Abfindung schätzen
Faustformel, wie sie Arbeitsgerichte und Personalabteilungen als Ausgangspunkt nehmen. Darunter: was nach Steuern bleibt, was mit dem Arbeitslosengeld passiert und welche Stellschrauben es gibt.
Feld A5Deine Lage
Davon hängen Steuer und Arbeitslosengeld ab.
Feld A9Was am meisten bringt
Nach Wirkung sortiert, berechnet mit deinen Angaben. Allgemeine Hinweise, keine Beratung.
So wird gerechnet: Einkommensteuer nach dem Tarif 2026 (auch für 2027, dessen Tarif noch nicht beschlossen ist), Fünftelregelung nach § 34 EStG mit Prüfung der Zusammenballung, Progressionsvorbehalt für das Arbeitslosengeld, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Das zu versteuernde Einkommen schätzt der Rechner aus dem Brutto mit Arbeitnehmer-Pauschbetrag und üblichen Sozialbeiträgen; andere Einkünfte, Kinderfreibeträge und Werbungskosten über der Pauschale bleiben außen vor. Das Arbeitslosengeld folgt §§ 147 bis 159 SGB III mit angenäherter Lohnsteuer und der Annahme, dass du in den letzten fünf Jahren durchgehend versichert warst. Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nur in Sonderfällen, etwa nach § 1a KSchG, aus einem Sozialplan oder bei gerichtlicher Auflösung nach §§ 9, 10 KSchG. Für Vorstände empfiehlt der Deutsche Corporate Governance Kodex (G.13) höchstens zwei Jahresvergütungen und nicht mehr als die Restlaufzeit des Vertrags. Alles hier ist eine Schätzung und keine Rechts- oder Steuerberatung.